Eigenleistung vs. Fremdleistung

Nach der Definition der BaFin stellt die Abwicklung notleidender Finanzierungen keinen Geschäftsbereich von wesentlicher Bedeutung dar. Dementsprechend bieten die MaK / MaRisk in der organisatorischen Ausgestaltung der Problemkreditbearbeitung einen weiten Rahmen und erlauben verschiedene „zulässige“ Organisationsmodelle im risikorelevanten Kreditgeschäft.

Die Entscheidung über die Ausrichtung der Abwicklung ist daher in Anlehnung an die geschäftspolitischen Ausrichtungen eines Institutes und der dieser Aufgabenstellung beigemessenen Bedeutung zu treffen. Die Grundlage ist eine Entscheidungsfindung, angepasst auf die institutsspezifischen Belange.

Downloads

Fachartikel aus Kredit & Praxis (387,4 KiB)