Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Rückzahlung in Raten

Wenn Sie den Gesamtbetrag nicht in einer Einmalzahlung ablösen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • der Nachweis, dass Sie nicht in der Lage sind, die Forderung in einem Betrag zurückzuzahlen und
  • der Nachweis, dass Sie der Ratenzahlungsvereinbarung regelmäßig und pünktlich nachkommen werden.

Die Höhe der Ratenzahlung orientiert sich an Ihren Einnahmen und Ausgaben sowie an Ihren weiteren Verbindlichkeiten. Daher erwarten wir von Ihnen, dass Sie uns Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und wir so eine für beide Seiten annehmbare Lösung finden können. Nutzen Sie bitte unseren Vordruck Einnahmen und Ausgaben und stellen uns die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Im Gegenzug für Ihre Kooperation sind wir bereit, bei einer angemessenen Ratenzahlung, die regelmäßig und pünktlich bei uns eingeht, auf die Einleitung gerichtlicher Schritte, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sind, für den Zeitraum der Ratenzahlung zu verzichten. Wir können zudem auch auf die Berechnung weiterer Zinsen und Gebühren verzichten, sofern es sich um der Forderungshöhe angemessene Teilzahlungen handelt.

Verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf.